Kosten in der Kurzzeitpflege

Die Kosten des Pflegesatzes übernimmt, bei Vorlage eines Pflegegrades 2 - 5, Ihre Pflegekasse bis zum Höchstbetrag der Kurzzeitpflegeleistung (evtl. Verhinderungspflege, falls nicht verbraucht).

Ohne einen Pflegegrad oder bei Pflegegrad 1 sind die Kosten eine reine Privatleistung. Bei Pflegegrad 1 kann die Pflegekasse die Kosten erstatten über die jeweils zur Verfügung stehenden Entlastungsleistungen.

Für eine ausführliche Beratung über die Kosten stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Vereinbaren Sie hierzu mit uns telefonisch einen Termin.

Kosten gültig ab 01.05.2025

  • § 42a SGB XI – Jahresbudget Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege 3.539,- € pro Jahr (nur Pflegegrad 2 - 5) reicht für 19 Tage

                                                    Tagessatz

Ohne Pflegegrad (Privatleistung)     221,16 €

Pflegegrad 1 (Privatleistung)            221,16 €
Erstattung über zusätzliche Ent-
lastungsleistungen möglich.
Pflegesatz: 181,39 €
Eigenanteil: 39,77 €

Pflegegrad 2 - 5                                 221,16 €
Pflegesatz: 181,39 €
Eigenanteil: 39,77 €

Eigenanteil:
Gesamt: 39,77 €
Bestehend aus:
Verpflegung: 9,95 €
Unterkunft: 9,78 €
Investitionskosten: 20,04 €

Im Pflegesatz ist die Ausbildungsumlage in Höhe von 3,89 € pro Tag enthalten (gesetzlich vorgeschrieben).

Die Kosten bei Pflegegrad 1 werden privat abgerechnet. Die Pflegekasse erstattet Ihnen diese über die jeweils zur Verfügung stehenden zusätzlichen Entlastungsleistungen

Zusatzkosten:
Einzelzimmer: 10,- € pro Tag
Getränke (Saft, Bier etc.), Telefon etc. jeweils zu den aktuellen Preisen.

Kosten gültig ab 01.05.2025
Haben Sie noch Fragen zu den Kosten?
Wir beraten Sie auch gerne.