Die Kosten des Pflegesatzes übernimmt, bei Vorlage eines Pflegegrades 2 - 5, Ihre Pflegekasse bis zum Höchstbetrag der Kurzzeitpflegeleistung (evtl. Verhinderungspflege, falls nicht verbraucht).
Ohne einen Pflegegrad oder bei Pflegegrad 1 sind die Kosten eine reine Privatleistung. Bei Pflegegrad 1 kann die Pflegekasse die Kosten erstatten über die jeweils zur Verfügung stehenden Entlastungsleistungen.
Für eine ausführliche Beratung über die Kosten stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Vereinbaren Sie hierzu mit uns telefonisch einen Termin.
Kosten gültig ab 01.02.2023